Menschen auch Lebenshilfe für ein selbstbestimmtes Leben zu geben, das ist eine der satzungsmäßige Aufgaben des DFV.
Jeder Mensch kann, unabhängig vom Lebensalter, plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr seinen Willen bekunden kann, in der er keine Rechtsgeschäfte mehr vornehmen kann: Ein Verkehrsunfall mit schweren Schädelverletzungen, ein Gehirnschlag mit anschließender Bewußtlosigkeit, ein Herzinfakt… All das kann von einem Moment auf den anderen dazu führen, daß man nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann.
Hierfür kann man jedoch rechtzeitig Vorsorge treffen mittels einer
Vorsorgevollmacht (PDF-Dokument, ca. 489 KB)
Eine solche Vollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Unser o.g. genanntes und vom Justizministerium empfohlenes Formular ist hierfür schon eine große Hilfe.
Wer jedoch noch sicherer gehen möchte, kann sich an einen Rechtsanwalt, an Sozialverbände oder an die örtlichen Betreuungsbehörden wenden. Letztere gibt es in allen Landratsämtern sowie in den Rathäusern der kreisfreien Städte.
Rechtlich nicht ganz so einfach ist es mit einer
Patientenverfügung (Link zum BMJ)
Eine Broschüre des Bundesjustizministerimus gibt wichtige Hinweise.