Samstag, 11. Mai 2019 von Webmaster
Drei säkulare Organisationen aus Thüringen, darunter der Deutsche Freidenkerverband Landesverband Thüringen, haben eine gemeinsame Erklärung („Wortmeldung“) verfasst, worin dem Thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow die Unterstützung zugesagt wird, über den seit 100 Jahren fälligen Verfassungsauftrag zur Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen öffentlich nachzudenken.
Wortmeldung
Der Deutsche Freidenkerverband Landesverband Thüringen e.V., die GBS Mittelthüringen und der Humanistische Verband Deutschlands Landesverband Thüringen e.V., im Weiteren die Unterzeichner genannt, begrüßen die von MP Bodo Ramelow in seinem Tagebucheintrag vom 14.03.2019 dargestellte Auffassung, über den seit 100 Jahren fälligen Verfassungsauftrag zur Ablösung von Kirchenleistungen öffentlich nachzudenken.
Der MP hat dabei Atheisten und Laizisten und an anderer Stelle den Humanistischen Verband erwähnt. Bekanntermaßen stellen religionsfreie Menschen in Thüringen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung und subventionieren ungefragt und pünktlich mit ihren Steuern seit dem Abschluss der Kirchenstaatsverträge in den neunziger Jahren durch den damaligen MP Bernhard Vogel ihre christlichen Mitbürger.
Unser gemeinsamer Standpunkt:
- bei den sogenannten Kirchensteuern handelt es sich um die Mitgliedsbeiträge unserer christlichen Mitbürger. Diese Mitgliedsbeiträge sollten letztendlich von den Weltanschauungsgemeinschaften und den Religionsgemeinschaften, wie auch von allen sonstigen Vereinen im Freistaat selbst eingezogen werden.
Den Unterzeichnenden ist bekannt, dass dazu im Bund und den Ländern die Gesetzgebung modernisiert werden muss.
- Der dritte Weg beschreibt die Sonderrechte kirchlicher Unternehmen wie Caritas und Diakonie, ihre Angestellten außerhalb der Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes unter Ausschluss gewerkschaftlich organisierter Betriebsräte zu beschäftigen und zu entlohnen. Die Unterzeichner unterstützen die Gewerkschaften hinsichtlich der Forderungen nach Abschaffung der Sonderregelungen und die Einführung der Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes auch für die in kirchlichen Unternehmen Beschäftigten bzw. von denen „outgesourcte“ Werktätige.
- Kultur ist in unserem föderativ verfassten Staat bekanntermaßen Ländersache. Zur Kultur gehören Weltanschauungsgemeinschaften und Religionen gleichermaßen.
Die Unterzeichner setzen sich natürlich für die Erhaltung und Pflege unserer kulturellen Traditionen in Thüringen ein.
- Für das gegenwärtige Thüringen sind allerdings Ablösezahlungen an Kirchen wegen der Säkularisierungen gemäß dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 oder Lasten, die auf die Reformation von vor 500 Jahren zurückgeführt werden, schlichtweg abwegig und sollten von den betroffenen kirchlichen Organen und Einrichtungen freiwillig aufgegeben werden.
- Der Freistaat und seine Bürger, die nichtreligiösen Mitbürger eingeschlossen, werden das kulturelle Erbe bewahren und dazu gehört unbestritten die freie Religionsausübung mit ihren vielfältigen Facetten.
- MP Bodo Ramelow hat klargestellt, dass es ihm um einen sachlichen und nach vorn gerichteten Grundkonsens im Freistaat unter demokratischer und transparenter Mitwirkung der Bürger und ihrer Organisationen geht.
- Dazu stehen wir zur Verfügung.
Für den Deutschen Freidenkerverband Landesverband Thüringen e.V.
gez. Sandra Peschke
Eisenach, den 15.04.2019
Für die Giordano Bruno Stiftung Mittelthüringen
gez. Vivo Bock
Jena, den 15.04.2019
Für den Humanistischen Verband Deutschlands Landesverband Thüringen e.V.
gez. Frank Roßner
Jena, 15.04.2019
Link zu dem Blogbeitrag von Bodo Ramelow: https://www.bodo-ramelow.de/nc/tagebuch/article/2019/03/14/aus-drei-mach-eins-oder-warum-die-strategie-mit-namen-vogel-strauss-niemandem-weiterhilft/
Die Wortmeldung als PDF-Dokument (ca. 710 KB – gescanntes Dokument)